ARBEITSRECHT
- Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen
- Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz
- Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutz
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen oder Altersteilzeitmodellen
- Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
- Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und Interessenausgleich
- Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
- An- und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen neben dem Kollektiv- und Individualarbeitsrecht unter anderem das Recht des öffentlichen Dienstes.
In Fragen angrenzender Rechtsgebiete, etwa des Gesellschafts- und Steuerrechts, können wir auf eine enge Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurückgreifen.
Wir vertreten unsere Mandanten persönlich und bundesweit in allen Instanzen vor den Arbeitsgerichten.
Zu unseren Mandanten zählen hierbei Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diesen betreuen wir von Begründung des Arbeitsverhältnisses an bis hin zur prozessualen Durchsetzung seiner Ansprüche.