- Kündigung durch den Vermieter: Ist die Kündigung wirksam? Muss der Mieter ausziehen?
- Kündigung durch den Mieter: Sie wollen so schnell wie möglich aus Ihrer Wohnung?
- Auszug und Renovierung
Wer muss beim Auszug die Wohnung renovieren? Wer trägt die Kosten? In welchem Zustand ist die Wohnung zu übergeben?
- Schäden in der Wohnung
Wer muss Schäden in der Wohnung reparieren? Mieter oder Vermieter?
- Mietminderungen
In welchen Fällen dürfen Mieter die Miete mindern und in welcher Höhe?
- Mieterhöhungen
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen? Welche Formalitäten sind zu beachten?
- Nebenkostenabrechung
Wurde korrekt abgerechnet? Welche Kosten dürfen auf den Mieter abgewälzt werden?
- Kaution
Wann und in welcher Höhe ist die Kaution zurück zu zahlen? Wann darf der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten?
- Fortsetzung des Mietverhältnisses beim Tode einer Vertragspartei
Welche Rechte haben Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Familienangehörige und Erben? Haftet der Eintretende für Altmietschulden? Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
- Räumungsrechtsstreit
Welche Ansprüche hat der Vermieter gegen Mitbewohner und Untermieter? Gibt es einen Kündigungs- und Räumungsschutz für den Untermieter? Welche Folgen hat die Nichträumung der Wohnung für den Mieter?
- Ärger mit dem Nachbarn
Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter? Können über die Hausordnung Ruhezeiten vereinbart werden? Darf der Mieter Tiere in der Mietwohnung halten?
Im Mietrecht sind verhältnismäßig häufig Fristen zu wahren. Zum einen natürlich die Kündigungsfristen und die Verjährungsfristen, insbesondere die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten, die für zahlreiche Ansprüche sowohl des Vermieters, als auch des Mieters gilt. Obwohl Gegenstand der Miete jede Sache (Auto, Pferd, Maschine etc.) sein kann, macht die Wohnraummiete in ihrer praktischen Bedeutung den Großteil der mietrechtlichen Streitigkeiten aus.
Die enorme Relevanz ergibt sich aus der Natur der Sache: die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt und für den Vermieter stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr „Fall“ wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben.
Im Mietrecht sind die „Fronten“ meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles werden wir Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch bereits die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen.
So können wir Ihnen helfen:
Wir prüfen zunächst die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und führen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Soweit möglich rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Zudem gibt es die Möglichkeit der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe, soweit Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen.
Falls Sie die Angelegenheit zunächst selbst regeln möchten, können wir im Rahmen der Online-Rechtsberatung Ihren Fall rechtlich begutachten und die Erfolgsaussichten weiterer Schritte prüfen. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten müssen und welche Ansprüche Sie gegenüber der anderen Partei haben.
Das benötigen wir von Ihnen:
Soweit vorhanden, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- Mietvertrag nebst Zusatzvereinbarungen; ggf. vorhandene Abänderungsverträge
- Nebenkostenabrechnungen
- sämtliche Kündigungsschreiben
- Übergabe- und Abnahmeprotokolle
- bereits ausgetauschte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Gegenseite
Lassen Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Unsere Anschriften und Nummern finden Sie im
Impressum. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per
E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.
Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen im Einzelfall noch folgende Angaben:
- Wie viele Mietparteien wohnen in dem Haus?
- Leben weitere Familienangehörige, die nicht Mietpartei sind in der Wohnung?
- Stehen Ihnen als Mieter wirtschaftliche Gründe dem Wohnungswechsel nach Kündigung entgegen?
- Haben Sie bei Einzug auf eigene Kosten durch Einbauten o.ä. erhebliche Verbesserungen an der Mietwohnung herbeigeführt?
- Welche Mängel weist die Mietwohnung auf?
Was kostet eine Beratung in Mietsachen?
Die Kosten einer Beratung betragen gemäß § 20 BRAGO maximal 180,00 Euro und bemessen sich im Mietrecht regelmäßig nach der Jahresbruttomiete. Wenn Sie im Monat also 500 Euro Miete zahlen, beträgt die Jahresmiete 6.000 Euro, die Rechtsanwaltsgebühr für eine Beratung - je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles - zwischen 33,80 Euro und 180,00 Euro zzgl. MwSt.
Weitere Kosten fallen an, wenn wir außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig werden. Die Kosten der Beratung werden jedoch auf die weiteren Gebühren angerechnet, so dass Sie nicht zweimal zahlen! Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung sind jedoch vom Vermieter zu tragen, wenn er sich einer Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, z.B. eine rechtswidrige Kündigung ausgesprochen hat (was sehr häufig der Fall ist) oder eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Umgekehrt hat regelmäßig der Mieter die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, wenn die rechtliche Auseinandersetzung auf seinem Fehlverhalten beruht.
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